Eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B setzt voraus, dass es ohne Eingriff in den vertraglichen Leistungsumfang zu einer reinen Mengenänderung bei den Vordersätzen kommt (BGH, Urteil vom 26.04.2018, Az. VII ZR 82/17)
Wird ein Nachtrag vereinbart, kann ein Auftraggeber davon ausgehen, dass die hierin enthaltene Vergütungsregelung abschließend ist. OLG Düsseldorf Beschluss vom 24.07.2017 (Az. 23 U 11/16)
Schadensersatz wegen eines Baumangels kann nur noch in Höhe der tatsächlich aufgewandten, nicht jedoch der fiktiven Mangelbeseitigungskosten beansprucht werden (BGH, Grundsatzurteil vom 22.02.2018, Az. VII ZR 46/17)