Das Sub­missions­kartell – Wann verjähren Preisabsprachen über die Vergabe von Grossprojekten?

Beitrag in der NZWiSt 7/2018 von Dr. Jan Kappel und Florian Junkers

Die Konsequenzen eines Kartellverstoßes – insbesondere bei Absprachen bezüglich der Vergabe von Großprojekten – können für betroffenen Unternehmen wirtschaftlich immens sein. Zu Recht kommt daher dem möglichen Kartellverstoß in der Compliance-Arbeit von Unternehmen eine enorme Bedeutung zu.

Will sich das Unternehmen gegen den Kartellvorwurf verteidigen, kann der Einwand der Verjährung ein interessantes Element sein. So kann nicht auf eine verjährte Tat abgestellt werden, um ein Bußgeld zu begründen.

Bei der rechtlichen Bewertung der Strafverfolgungsverjährung kommt es maßgeblich darauf an, auf welche Anknüpfungstat für eine Unternehmensgeldbuße abzustellen ist (§ 298 StGB oder § 81 GWB) und wann die relevante gesetzeswidrige Handlung begangen bzw. "Beendet" wurde. Die hierzu vertretenen Betrachtungsweisen führen zu erheblich voneinander abweichenden Verjährungszeitpunkten, deren Abstand im Einzelfall Jahre oder gar Jahrzehnte betragen kann.

Der Beitrag wurde veröffentlicht in: NZWiSt 2018, 374.

Online abrufbar unter: https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnzwist%2F2018%2Fcont%2Fnzwist.2018.274.1.htm&anchor=Y-300-Z-NZWIST-B-2018-S-274-N-1