Digitalisierung und Datenschutz
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses fällt naturgemäß eine beträchtliche Menge an Beschäftigtendaten an. Viele dieser Daten werden vom Arbeitgeber in Personalakten aufbewahrt. Durch die Digitalisierung stehen diese nun in besonderer Weise im Spannungsfeld verschiedener Vorgaben. Hierbei sind insbesondere Regelungen des Betriebsverfassungs-, des (novellierten) Bundesdatenschutzgesetzes, aber auch – aus gegebenem Anlass – solche der EU-Datenschutzgrundverordnung einschlägig und von den Unternehmen und deren Personalabteilungen zu beachten.
Dieser Beitrag stellt einerseits die Grundprinzipien der (digitalisierten) Personalaktenführung dar und soll andererseits das Bewusstsein der für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten verantwortlichen Stelle eines Unternehmens für den korrekten Umgang mit diesen sensiblen Daten schärfen. Hierbei legen die Verfasser ein besonderes Augenmerk auf Neuerungen der durch die seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar wirkenden EU-Datenschutzgrundverordnung und deren Einfluss auf die digitale Personalakte.
Der Beitrag wurde veröffentlich auf den S. 217 - 220 der Aprilausgabe 2018 der AuA („Arbeit und Arbeitsrecht“).