Wie in jedem Jahr hat der US-Verlag „Best Lawyers“ in Kooperation mit dem Handelsblatt auch für 2019 die renommiertesten Rechtsberater Deutschlands ermittelt.
Auch mündliche Bedenkenhinweise führen im VOB/B-Vertrag dazu, dass der Auftragnehmer von seiner Haftung frei wird. (OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2018 (Az. 12 U 8/18)
Ein Auftragnehmer kann ausnahmsweise zur Einstellung der Arbeiten berechtigt sein, wenn sich der Auftraggeber hinsichtlich eingereichter Nachtragsangebote völlig passiv verhält.
Dem Auftragnehmer steht trotz fehlender Ankündigung seines Vergütungsanspruchs gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 S. 2 VOB/B ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu, wenn es für den Auftraggeber offensichtlich ist, dass die von ihm zusätzlich beauftragten Leistungen zusätzlich zu vergüten sind. (OLG Schleswig, Urteil vom 04.08.2018, Az. 12 O 4/18)