BFH folgt mit jüngst ergangener Entscheidung vom 15. März 2022 der Entscheidung des BGH, dass sog. „Cum-Ex-Geschäfte“ strafrechtlich als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Im Zuge der COVID-19-Pandemie waren insbesondere zahlreiche Restaurants und Hotels von behördlich angeordneten Betriebsschließungen betroffen. Ungeklärt war bisher die Frage, ob in diesen Fällen eine Deckung für hieraus entstandene Schäden durch eine Betriebsschließungs-, bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung besteht.
Oliver Zöll referierte kürzlich im Rahmen der regelmäßigen Reihe der Onlinefachvorträge des Personalvermittlers ORIZON GmbH über Compliance im Arbeitsrecht.
Die Wirtschaftswoche hat AGS Legal in ihrer Ausgabe vom 21. Januar 2022 zur
„TOP Kanzlei“ im Privaten Baurecht ausgezeichnet. Thomas Günther wurde zudem als
„TOP Anwalt“ für Privates Baurecht genannt. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung!
Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 12. Januar 2022 eine grundsätzliche Entscheidung über die Auswirkungen von behördlich angeordneten Geschäftsschließungen auf gewerbliche Mietverträge gefällt.
Die AGS-Partner Oliver Zöll und
Dr. Jacek Kielkowski werden zusammen mit Haub + Partner und dem Seminarleiter, Herrn Stefan Wieland (CCO, Opel Bank S.A.), am 12. und 13. Mai 2022 in Frankfurt am Main das Seminar Forensische Interviewtechniken halten.